Unternehmerstammtisch

Rechtstipps vom Fachmann

Bernd Seifert spricht auf Einladung des HGV Bösel.
Der Experte von der Industrie- und Handelskammer Oldenburg referierte im Heimathaus. Der Rechtsreferent sprach über das Werbe- und Urheberrecht sowie die Impressumspflicht.
von Wilfried Leser    

 
 
 
 
Die zweite Vorsitzende des HGV Ines Kuhlmann (links) und Vorsitzender Frank Bornhorst (rechts) bedankten sich bei Bernd Seifert von der Rechtsabteilung der IHK Oldenburg .
Bild: Wilfried Leser

Bösel - Zum Unternehmerstammtisch des Handels- und Gewerbevereins (HGV) Bösel konnte Vorsitzender Frank Bornhorst im Heimathaus am Donnerstagabend Rechtsreferent Bernd Seifert von der Industrie- und Handelskammer Oldenburg begrüßen. Er sprach über das Thema „Rechtliche Fallstricke im Unternehmen“.

Zuerst ging Seifert auf die Impressumspflicht ein. Ein Internet-Impressum müsse den Namen oder die Firma enthalten, die Anschrift und E-Mail-Adresse, bei der GmbH den Geschäftsführer, bei einer Aktiengesellschaft den Vorstand.

Bei Eintrag ins Handelsregister sei das Registergericht und die HR-Nummer aufzuführen. Sofern vorhanden, müsse auch die Ust-Ident-Nummer aufgeführt werden. „Ist das Impressum unvollständig oder fehlerhaft, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten oder Wettbewerbshüter“, so Seifert. Auch ein Bußgeld könne verhängt werden.
Infos zum Werberecht

Viele Hinweise gab der Referent zum Werberecht. „Jede Werbung unterliegt den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs“, so Seifert. So seien Werbemaßnahmen verboten, die irreführend sind, die die Unerfahrenheit der Kunden ausnutzen oder die als Schleichwerbung anzusehen sind. Außerdem dürfe nicht mit falschen Rabatten und Zugaben geworben werden. Auch die Teilnahme an Preisausschreiben vom Erwerb der Ware abhängig zu machen, sei nicht erlaubt. Weiter dürften Mitbewerber nicht gezielt behindert werden und fremde Namen und/oder Marken missbraucht werden. Ebenso dürfe eine Geschäftsaufgabe nicht vorgetäuscht werden oder mit irreführenden Gütezeichen geworben werden.

Die Werbung per E-Mail ist in der Regel verboten. Erlaubt sei sie nur, wenn ein Adressat Bestandskunde ist und ähnliche Waren wie die vom Kunden beworbene schon einmal gekauft hat. Der Kunde müsse in jeder Werbe-E-Mail auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden. Die Werbung per Telefon und Fax sei nur erlaubt, wenn der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

Der Verstoß gegen die Regeln des UWG könne zur kostenpflichtigen Abmahnung durch Konkurrenten oder Wettbewerbshüter führen, sogar zu Geldbußen.
Adressbuch-Schwindel

Ein weiteres Thema war das Urheberrecht. Nach Auskunft Seiferts sind alle Fotos urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung sei rechtswidrig, wenn keine Lizenz vorliege. Auch auf das Thema Adressbuch-Schwindel ging Referent Bernd Seifert ein. „Wer auf die sehr verbreitete betrügerische Adressbuchangebote hereingefallen ist, sollte in keinem Fall zahlen, da eine Klage unwahrscheinlich ist“, empfiehlt Seifert. Unbedingt solle man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg; Redaktion: Friesoythe

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